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   BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22   

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https://dejure.org/2022,35801
BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22 (https://dejure.org/2022,35801)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2022 - 1 StR 196/22 (https://dejure.org/2022,35801)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22 (https://dejure.org/2022,35801)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 64
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung;

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
    Ungeachtet dessen besteht kein Anspruch des Verurteilten auf Übersetzung der letztinstanzlichen und rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 499/21

    Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
    Eine Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO enthält das Schreiben des Verurteilten nicht; denn er macht keinen Gehörsverstoß des Senats im Revisionsverfahren geltend, sondern wendet sich gegen dessen Entscheidung als solche (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 4 StR 499/21 Rn. 2).
  • BGH, 09.04.2020 - 3 StR 14/20

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
    Das Revisionsgericht kann außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 14.09.2023 - 4 StR 1/23

    Gegenvorstelung zum besonders schweren Raub

    Das Revisionsgericht kann außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22, juris Rn. 3; Beschluss vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 29.08.2023 - 4 StR 212/23

    Anhörungsrüge wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs

    b) Im Übrigen, soweit der Verurteilte seine Entlassung aus der Unterbringung begehrt und Einwendungen gegen die Anordnung der Maßregel erhebt, ist die Eingabe nicht statthaft, weil das Revisionsverfahren abgeschlossen und der Beschluss des Senats mit einem anderen ordentlichen Rechtsbehelf als mit einer Anhörungsrüge nicht angefochten werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22 Rn. 3 mwN).
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