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BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO
Unzulässige Gegenvorstellung gegen den revisionsverwerfenden Beschluss - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 24.01.2022 - 8 Ks 401 Js 101760/21
- BGH, 23.08.2022 - 1 StR 196/22
- BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 64
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17
Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung; …
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
Ungeachtet dessen besteht kein Anspruch des Verurteilten auf Übersetzung der letztinstanzlichen und rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 320/17, BGHSt 63, 192 Rn. 13 ff.). - BGH, 07.07.2022 - 4 StR 499/21
Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
Eine Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO enthält das Schreiben des Verurteilten nicht; denn er macht keinen Gehörsverstoß des Senats im Revisionsverfahren geltend, sondern wendet sich gegen dessen Entscheidung als solche (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 4 StR 499/21 Rn. 2). - BGH, 09.04.2020 - 3 StR 14/20
Zurückweisung einer Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 15.11.2022 - 1 StR 196/22
Das Revisionsgericht kann außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20 Rn. 2 mwN).
- BGH, 14.09.2023 - 4 StR 1/23
Gegenvorstelung zum besonders schweren Raub
Das Revisionsgericht kann außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO die Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22, juris Rn. 3;… Beschluss vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20 Rn. 2 mwN). - BGH, 29.08.2023 - 4 StR 212/23
Anhörungsrüge wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs
b) Im Übrigen, soweit der Verurteilte seine Entlassung aus der Unterbringung begehrt und Einwendungen gegen die Anordnung der Maßregel erhebt, ist die Eingabe nicht statthaft, weil das Revisionsverfahren abgeschlossen und der Beschluss des Senats mit einem anderen ordentlichen Rechtsbehelf als mit einer Anhörungsrüge nicht angefochten werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - 1 StR 196/22 Rn. 3 mwN).